Wer sich für eine Solaranlage entscheidet, denkt um und leistet seinen individuellen Beitrag zum Klimaschutz! Eine Solaranlage ist eine Investition in die Zukunft und sollte als Baumaßnahme sorgfältig geplant werden. Klicken Sie dazu die einzelnen Themen an, um sich die Tipps zur eigenen Solaranlage anzeigen zu lassen.
Zur KartenanwendungNutzen Sie die Kraft der Sonne für die eigene Wärme- und Stromproduktion. Auf dieser Seite erhalten Sie dazu weitere Informationen.
Die automatisierte Auswertung kann Fehler beinhalten. Der Laserscanner kann unter Umständen Details wie beispielsweise Lüftungsrohre nicht aufnehmen. In die Dachhaut plan integrierte Dachflächenfenster können ebenfalls nicht erkannt werden, wodurch die Flächenangabe in einigen Fällen Fehler aufweisen kann. Weiterhin ist zu bedenken, dass die geplante Fläche auch zukünftig verschattungsfrei bleiben sollte. Bäume und andere Gehölze können innerhalb von 20 Jahren eine beträchtliche Höhe erreichen und somit zu außerplanmäßigen Verschattungen führen. Verschattungen können ebenso durch nachträglich errichtete Bauwerke in der Nachbarschaft entstehen.
Die Verbraucherzentrale des Landkreises Leer berät private Verbraucher zur Energieeinsparung, zum effizienten Einsatz von Energie, zur Nutzung Erneuerbarer Energien sowie zu rechtlichen Fragen beim Bezug von Energieträgern. Interessierte können sich direkt vor Ort in verschiedenen Beratungsstellen im Land aber auch telefonisch oder online mit allen Fragen zu ihrem Energieverbrauch und den Möglichkeiten der Einsparung an qualifizierte Berater der Verbraucherzentrale wenden. Ein wichtiger Bestandteil im Beratungsangebot der Verbraucherzentrale ist die kostenlose Energieerstberatung. Die Energie-Checks geben Verbrauchern die Möglichkeit, sich einen Überblick über den eigenen Energieverbrauch und die Einsparmöglichkeiten zu verschaffen. Mit dem Eignungs-Check Solar können Hauseigentümer die Möglichkeit einer Photovoltaik- oder Solarthermieanlage auf dem eigenen Hausdach prüfen lassen. Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und der Verbraucherzentrale.
Darüber hinaus bietet die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen aktuell zahlreiche Informationsveranstaltungen und Beratungsangebote für Hauseigentümer:innen zur Nutzung von erneuerbaren Energien an.
Eine mögliche Baugenehmigungsfreiheit für Solaranlagen regelt die Bauordnung. Anlagen auf privaten Dach- und Fassadenflächen sind in der Regel genehmigungs-/ verfahrensfrei. Bei denkmalgeschützten Gebäuden oder Ensembles sowie einer Lage im Geltungsbereich von Denkmalbereichs-, Erhaltungs-, Gestaltungs- und Sanierungsgebietssatzungen muss eine Genehmigung eingeholt werden, bzw. sind die entsprechenden Regelungen zu beachten. Ebenso kann durch Festsetzungen in Bebauungsplänen der Bau von Solaranlagen eingeschränkt sein. Freiflächen-Solaranlagen bedürfen dagegen in den meisten Fällen einer Genehmigung. In diesen Fällen sollten die örtlichen Bauämter oder versierte Energieberater bzw. Handwerksbetriebe kontaktiert werden.
Vor dem Einbau einer Solarstromanlage sollte die Lebensdauer des Daches geprüft werden. Solaranlagen haben eine Laufzeit von mindestens 20 Jahren. Steht in den nächsten Jahren eine Dachsanierung an, sollte diese vor dem Einbau der Solaranlage vorgenommen werden. Nicht jede Dacheindeckung eignet sich allerdings für eine Solaranlage. Bei einer dachintegrierten Solarstromanlage wird die Anlage in die Dachhaut eingearbeitet, wodurch Kosteneinsparungen im betreffenden Dachbereich möglich sind.
In der Region finden Interessierte viele Fachfirmen für Beratung, Angebotserstellung, wirtschaftliche Bewertung und Durchführung der Installation. Einen guten Fachbetrieb erkennt man an seinen Referenzen.
Wenn Sie sich dazu entschlossen haben eine Solaranlage zu bauen, sollten Sie von mehreren Fachbetrieben detaillierte Angebote einholen. Prüfen Sie alle Angebote auf Vollständigkeit und Vergleichbarkeit. Im Zweifelsfall können Sie die Angebote von einer unabhängigen Energieberaterin prüfen lassen.
Falls Sie sich bezüglich der Wirtschaftlichkeit eines Stromspeichers in Kombination mit Ihrer Anlage unsicher sind, holen Sie sich vergleichbare Angebote mit und ohne Stromspeicher ein.
Haben Sie die Kosten für die fertig installierte Anlage, ebenso wie den zu erwartenden Jahresertrag durch die Angebote ermittelt, bleibt zu klären auf welche Summe sich der Eigenanteil an der Finanzierung beläuft. Zur Finanzierung verbleibender Kosten stehen günstige Kredite, z. B. von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), zur Verfügung. Hierbei ist darauf zu achten, dass in der Regel vor einer Kreditzusage nicht mit dem Vorhaben begonnen werden darf. Sollte es sich bei der Planung um eine Solarwärmeanlage handeln, besteht unter Umständen die Möglichkeit einer Förderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (bafa). Die Förderbedingungen sind bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) einsehbar.
Achten Sie bei der Vergabe des Auftrages unbedingt auf die Zahlungsmodalitäten und beziehen Sie sich immer auf das zu Grunde liegende Angebot. Falls Sie mit der Solarfirma spezielle Vereinbarungen zum Ausführungstermin und/ oder dem spätesten Inbetriebnahmezeitpunkt vereinbart haben, sollten nicht nur diese, sondern auch die Konsequenzen bei einer Überschreitung schriftlich mit der Auftragsvergabe formuliert sein. Lassen Sie sich eine schriftliche Auftragsbestätigung geben.
Der Handwerker wird nach Aufbau der Anlage die Inbetriebnahme zusammen mit dem Energieversorger durchführen. Sie erhalten ein Inbetriebnahmeprotokoll, in dem unter anderem der Zählerstand des Einspeisezählers festgehalten wird. Seit dem ersten Januar 2009 besteht für Betreiber von Solarstromanlagen eine besondere Meldepflicht als Voraussetzung für die Zahlung der Einspeisevergütung. Der Betrieb der Anlage muss mit den folgenden Daten der Bundesnetzagentur gemeldet werden: Standort der Anlage, Name des Netzbetreibers, Leistung der Anlage in Kilowatt, Tag der Inbetriebnahme
Der zuständige Stromversorger wird mit dem Betreiber einen entsprechenden Vertrag schließen und den eingespeisten Strom nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz vergüten. Spätestens jetzt sollten Sie der Gebäudeversicherung die Photovoltaikanlage als neuen Bestandteil des Gebäudes anzeigen, damit diese, z. B. bei Sturmschäden, abgesichert ist. Eventuell ist die Anlage aber schon über die bestehende Versicherung abgedeckt. Dazu sollten Sie sich bei Ihrem Versicherungsanbieter erkundigen. Auch in der nächsten Steuererklärung ist die Photovoltaikanlage zu berücksichtigen. Dies wirkt sich in der Regel positiv aus und verringert die Steuerlast. Es lohnt sich unter Umständen zu diesen Fragen eine Beratung in Anspruch zu nehmen.